Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20KW veröffentlicht. Anträge können ab den 01.04.2012 beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Um die Förderung zu erhalten müssen folgende technischen Voraussetzungen vorhanden sein.
1. Ein Warmwasserspeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6KWh pro installiere KW
2. Eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements und
3. Ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs für Anlagen ab 3 KW.
Bei bestehenden Bauten kann nach dem Programm ein einmaliger Investitionszuschuss gestaffelt nach der elektrischen Leistung beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle